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Blindenhilfe beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Diese pauschale Geldleistung soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen. 

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder einer blinden Person gleichgestellt sind.

Erhalten Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, Landesblindengeld, Leistungen für Kriegs- und Unfallblinde oder leben Sie in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim), so können diese auf die Blindenhilfe angerechnet werden.

Beziehen Sie Hilfe zur Pflege wegen Blindheit außerhalb einer stationären Einrichtung oder erhalten Sie einen Barbetrag als Sozialhilfeleistung, ist ein gleichzeitiger Erhalt von Blindenhilfe nicht möglich.

Die Höhe der Blindenhilfe ist abhängig vom Zeitpunkt und Umfang der Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Blindenhilfe wird dementsprechend angeglichen.

Die Blindenhilfe beträgt maximal (Stand: 01.07.2024) 

  • vor dem 18. Lebensjahr: 440,90 EUR beziehungsweise
  • ab dem 18. Lebensjahr: 880,28 EUR 

im Monat. 

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Prüm

Zuständig für die Blindenhilfe ist die

Kreisverwaltung des
Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1
54634 Bitburg/Eifel

Telefon: 06561 - 15 0
Fax: 06561 - 15 1000
E-Mail: info@bitburg-pruem.de 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Soziale Hilfen (Fachbereich 13-01)

Maria-Kundenreich-Straße 7
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-5295

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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