Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermMeldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen

Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen nachkommen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt

Pestalozzistraße 7
54673 Neuerburg
+49 6564 69-12250

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten in der Außenstelle Körperich: Di., Mi. und Fr. 07:30 - 11:30 Uhr

Alle Informationen anzeigen