Hundehaltung anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzJeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Jede Hundehaltung muss angemeldet werden.
Die Stadt Bitburg erhebt für das Halten von Hunden eine Hundesteuer auf der Grundlage der Hundesteuersatzung vom 02.09.2011 in der Fassung vom 22.09.2022.
Die jährliche Hundesteuer beträgt ab dem 01.10.2022:
- 90,00 Euro für den ersten Hund
- 144,00 Euro für den zweiten Hund
- 216,00 Euro für jeden weiteren Hund
Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
Die Steuer beträgt hier jährlich:
- 792,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund
- 864,00 Euro für den zweiten gefährlichen Hund
- 936,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund
Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadt Bitburg anzumelden. Nutzen Sie hierfür gerne das vorbereitete An-/Abmeldeformular.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine rote Hundesteuermarke.
Die Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.
Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Bitburg zurückzusenden.