Wilden Müll melden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzAls "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
"Wilden Müll" melden Sie bitte dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger:
Zweckverband A.R.T.
Löwenbrückener Straße 13/14
54290 Trier
www.art-trier.de
info@art-trier.de
0651 9491-414
Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).
"Wilden Müll" melden Sie bitte dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger:
Zweckverband A.R.T.
Löwenbrückener Straße 13/14
54290 Trier
www.art-trier.de
info@art-trier.de
0651 9491-414
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste
Adresse
54687 Arzfeld
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Zur Online-TerminvereinbarungAnsprechpartner
Adresse
Telefon
Fax
Position
Abteilung
Raum
Zuständig für:
- Arzfeld (Verbandsgemeinde):
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Bußgeld
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Freiberufliche Tätigkeit anzeigen
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Frist für das Erlöschen der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grillplatz
- Hundeangriff Meldung
- Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien
- Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
- Kampfmittel melden
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lärmschutz
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Ordnungswidrigkeit anzeigen
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Schankerlaubnis beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum innerhalb einer Ortschaft beantragen
- Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu Wahlwerbezwecken
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Straßensperrungen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Unterrichtung für Gastwirte
- Verkaufsoffener Sonntag
- Verlängerung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Weihnachtsmarkt
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Wilden Müll melden
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Umwelt (Fachbereich 06-02)
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