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mixins.searchInfo_searchTermGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die

a) das 65. Lebensjahr vollendet haben oder

b) das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, das die volle Erwerbsminderung behoben werden kann,

auf Antrag Leistungen der Grundsicherung erhalten, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste

Luxemburger Straße 6
54687 Arzfeld
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: 30, Gebühren nein
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren nein
+49 6550 974-100
+49 6550 974-163

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

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