Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermÜberführungserlaubnis erhalten

Überführungserlaubnis erhalten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Allgemein bedeutet die Überführung das Verbringen eines Verstorbenen von einem Ort zu einem anderen, nachdem der Tod festgestellt und bescheinigt worden ist. Die Überführung kann demnach das Verbringen des Verstorbenen vom Sterbe- bzw. Auffindungsort in eine öffentliche Leichenhalle, in die Räumlichkeiten des Bestattungsunternehmens bzw. zum Krematorium (sog. Zwischenüberführung) betreffen. Verbringungen von Verstorbenen im Inland unterliegen mit wenigen Ausnahmen keiner besonderen Überführungsgenehmigung.

Gründe für eine internationale Überführung können z. B. sein, dass Reisende im Urlaub versterben und zur Bestattung überführt werden müssen oder dass Menschen mit Migrationshintergrund in ihrem ursprünglichen Heimatland beigesetzt werden möchten.

Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg nach den jeweils dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt werden.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste

Luxemburger Straße 6
54687 Arzfeld
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: 30, Gebühren nein
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren nein
+49 6550 974-100
+49 6550 974-163

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Zur Online-Terminvereinbarung
Alle Informationen anzeigen