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mixins.searchInfo_searchTermUmsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen

Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sie gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.

Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.

Die Nester werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:

  • heftige, schnelle Bewegungen
  • längeres Verstellen der Flugbahn
  • Erschütterungen des Nestes
  • Manipulationen am Nest oder Flugloch
  • direktes Anatmen der Tiere

Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich.

In Ausnahmefällen: Umsiedelung des Nestes

Im Fall eine Gefährdung von Menschen durch die Insekten kann eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung des Nestes beantragt werden. Bevor an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes gedacht wird, können folgende Maßnahmen helfen:

  • Separieren des Nestes auf dem Dachboden om übrigen Wohnraum mit einem dünnmaschigen Netz v
  • Absperrung des Nestbereiches mit einem Zaun in circa 5 Meter Abstand
  • Anbringen einer Sichtblende

Hinweis: Rat finden Sie außerdem vor Ort bei Naturschutzvereinen, Imkern oder der Feuerwehr.

Spezielle Hinweise für Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

„Asiatische Hornisse“: 

Im Gegensatz zur streng geschützten Europäischen Hornisse (Vespa crabro), ist die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) eine invasive Art, die sich auch im Eifelkreis Bitburg-Prüm ausbreitet und die heimische Artenvielfalt bedroht. Um eine weitere Vermehrung zu verhindern, bitten die zuständigen Behörden um die Mithilfe der Bevölkerung.

Sichtungen von Einzeltieren oder Nestern können über den Link http://www.artenfinder.rlp.de/MeldeaufrufAsiatischeHornisse  auf der zentralen Meldeplattform „Artenfinder“ gemeldet werden. Die Kosten für die Beseitigung von Nestern werden vom Land Rheinland-Pfalz getragen.

Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Trier, die in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde für Maßnahmen zur Beseitigung der Asiatischen Hornisse zuständig ist.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Umwelt (Fachbereich 06-02)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-1000

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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