Staatsangehörigkeitsausweis
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDer Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird – verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen, der im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt wird.
Voraussetzungen
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft dazu,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit etwa wieder verloren haben.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind daher auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.
Die Beantragung setzt die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses voraus.
Staatsangehörigkeitsbehörde ist in den Landkreisen die Kreisverwaltung, in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Im Eifelkreis Bitburg-Prüm können Anträge nur bei der Kreisverwaltung - nach vorheriger Terminvereinbarung - abgegeben werden.
Die Zuständigkeit für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises bestimmt sich nach Ihrem Nachnamen:
Frau Roßler: A - I (06561-15-1230)
Frau Niehl: J - R (06567-15-1080)
Frau Zeimentz: S -Z (06561-15-1240)
Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben.
Nützlich können folgende Unterlagen sein:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburtssurkunden, Eheurkunden;
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden;
- Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht;
- Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen;
- Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Rechtsstellung als Deutscher: Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatscheine Urkunden/ Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Bringen Sie mit, was Sie haben, die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.
Gebühr: 25,00 EURVorkasse: nein
Die Gebühren belaufen sich auf 51,00 €.
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)
Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz- Ausländerbehörde
- Einbürgerungsbehörde
- Beirat für Migration und Integration
- Brand-, Katastrophen-, Zivilschutz
- Jagd- und Waffenbehörde
- Versammlungsrecht
Adressdaten
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Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde:
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich.
Ansprechpartner
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Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm (Landkreis):
- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung beantragen - für Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Abkömmlinge - im Ausland
- Miteinbürgerung für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen
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- Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Einbürgerung beantragen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung beantragen - für Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Abkömmlinge - im Ausland
- eine befristete Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
- Miteinbürgerung für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen
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- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung beantragen - für Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Abkömmlinge - im Ausland
- Miteinbürgerung für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner oder minderjährige Kinder beantragen
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