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mixins.searchInfo_searchTermSchlachttier- und Fleischuntersuchung

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft die Schlachtung von:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Ggf. Geflügel
  • Ggf. Hasentiere
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen außer für Kaninchen und Geflügel ohne körperlichen Auffälligkeiten.

Spezielle Hinweise für Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung (Amt 10)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Lebensmittel, Veterinäramt, Tiere, Fischerei

Rittersdorfer Str. 21a
54634 Bitburg
06561 15-0
06561 15-1009
06561 15-1016

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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