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Kind in KiTa anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Spezielle Hinweise für Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Kindergärten: Diese sind allgemeine Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vorwiegend für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die bei ihrem Angebot zwischen Teilzeit- und Ganzzeitplätzen unterscheiden. Sie sollen bei Bedarf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Kinder anderer Altersgruppen aufgenommen werden können.
a) In der Regel bieten Kindergärten ein Betreuungsangebot vor- und nachmittags an (Teilzeitplatz).
b) Ein ganztägiges Betreuungsangebot einschließlich Mittagessen wird als Ganzzeit- oder Ganztagsplatz bezeichnet.

Kinderhorte: Horte sind Tageseinrichtungen für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Betreuung im Hort ist primär gedacht für Kinder, deren Eltern / Elternteile berufstätig oder eine gewisse Zeit von zu Hause abwesend sind bzw. aus anderen sozialen Gründen.

Kinderkrippen: Krippen sind Kindertagesstätten, in denen Kinder bis zum Alter von drei Jahren erzieherisch und pflegerisch betreut und gefördert werden.

Das Kindertagesstättengesetz lässt anstelle eines Nebeneinanders von reinen Krippen, Horten und Kindergärten auch die integrierte Form von altersgemischten Gruppen zu. Im Rahmen einer Bedarfsplanung hat das Jugendamt für alle Altersgruppen einen einheitlichen Bedarfsplan zu erstellen, der jährlich zu aktualisieren ist. Informationen über die Anzahl und die Anschriften der Einrichtungen, die Anzahl der betriebenen Gruppen, die Gesamtkapazität / Belegung, den Bedarf bei 4,0 / 3,5 / 3,0 Geburtenjahrgängen / den Bedarf an Kleinkindplätzen sowie die Träger können den Infoblättern entnommen werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kindertagesbetreuung, Jugendhilfeplanung, Jugendpflege (Fachbereich 12-04)

  • Kindertagespflege
  • Kindertagesstätten Bedarfsplanung
  • Jugendarbeit
  • Jugendhilfeplanung

Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-1013

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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