Unternehmenskarte erneuern
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzLäuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie
- als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person
eine Folgekarte beantragen.
Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.
- Antrag auf Erneuerung der Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
Für die Ausstellung einer Unternehmenskarte wird eine Gebühr in Höhe von 42,00 € fällig. Für den optionalen Direktversand der Unternehmenskarte an den Antragssteller werden Portokosten in Höhe von 5,00 € fällig.
Antragsfrist: 6 MonateSie können Ihre Unternehmenskarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
06.02.2023
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr, KFZ Zulassung (Amt 08)
Besucheranschrift
54634 Bitburg
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Die Öffnungszeiten der KFZ-Zulassungsstellen sind von:
- montags bis freitags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr
- dienstags zusätzlich zwischen 14.00 und 16.00 Uhr
- donnerstags zusätzlich zwischen 14.00 und 18.00 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich.
Ansprechpartner
Besucheranschrift
54634 Bitburg
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Fax
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Raum
Zuständig für:
- Eifelkreis Bitburg-Prüm (Landkreis):
- Fahrerkarte erneuern
- Fahrerkarte erneuern
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
- Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Werkstattkarte erneuern
- Werkstattkarte erneuern
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
- Werkstattkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Werkstattkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen
- Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen
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Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (Fachbereich 08-01)
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54634 Bitburg