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mixins.searchInfo_searchTermTrennungs- und Scheidungsangelegenheiten Beratung

Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten Beratung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Beratung zu Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten wird durch Anwälte und andere Beratungsstellen wahrgenommen. Diese Beratung kann sowohl telefonisch als auch persönlich erfolgen. Denken Sie über eine Trennung oder Scheidung nach, ohne bisher eine Entscheidung getroffen zu haben, können Sie sich an Beratungsstellen wie profamilia oder caritas wenden. Haben Sie sich für eine Trennung oder Scheidung entschieden, können Sie sich an einen Anwalt wenden. In der ohnehin schon angespannten, emotionalen Situation wird ein Anwalt dazu beitragen sich auf die juristischen Aspekte einer Scheidung zu beschränken und Ihnen helfen die Scheidung möglichst ohne große Komplikation zügig abzuwickeln. Ist die Scheidung strittig, hilft ein Anwalt Ihnen eine Möglichkeit zu finden die Scheidung allein oder im Zusammenhang mit den Scheidungsfolgesachen im Scheidungsverbund herbeizuführen. 

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie

Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
54504 Wittlich
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06571 14-0
06571 14-2500

Im Fachbereich 12 - Jugend und Familie setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fachbereichsleiter Bernd Bäumler (Tel.: 06571 14-2210) für das Wohl der Familien und unserer Kinder und Jugendlichen ein. Sie helfen auch bei erzieherischen Problemlagen weiter.

Sozialpädagogische Beratung für Familien, Kinder und Jugendliche erhalten Sie durch den Pädagogischen Dienst um die Teamleitungen Mathias Flesch (Tel: 06571 14-2430) und Adele Ruppenthal (Tel.: 06571 14-2410). Hier erhalten Eltern auch Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

Im Bereich der Kindertagesbetreuung obliegt dem Fachbereich die Bedarfsplanung, Fachberatung, Abrechnung der Personalkosten und die Festsetzung von Hort- und Krippenbeiträgen. Die Vermittlung von Tagespflegepersonen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Fachbereiches. Weiterhin werden Träger von Kindertagesstätten und Sportstätten über Fördermöglichkeiten bei Baumaßnahmen beraten.

Weitere Aufgaben im Fachbereich stellen der Kinder- und Jugendschutz, die Familienbildung, die Jugendhilfeplanung und die Kreisjugendpflege dar.

Im Team "Finanzielle Hilfen für Familien" bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Teamleitungen Marion Baden-Caspari (Tel.: 06571 14-2067) und Stefanie Clemens (Tel.: 06571 14-2267) Anträge auf Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Daneben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Team die Aufgabe, allein erziehende Elternteile bei der Ausübung der Personensorge, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, sowie der eigenen Unterhaltsansprüche zu beraten und zu unterstützen.

Beratung und Unterstützung wird auch jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres hinsichtlich der Regelung von Unterhaltsansprüchen gewährt und Müttern, die im Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, im Hinblick auf Möglichkeiten und Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung, die Realisierung von Unterhaltsansprüchen, die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Einrichtung einer Beistandschaft angeboten. Die nachhaltige Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Rahmen der Bearbeitung von Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften.

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