Personalausweis bei Verlust neu beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie können den Verlust Ihres Personalausweises melden
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- der Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- über 16 Jahre alt sind, in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen.
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie persönlich erstatten. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlustanzeige an.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr
- Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort abgenommen.
- Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Wenn Ihr Personalausweis in Verlust ist, sind nachfolgende Maßnahmen notwendig:
-Persönliches Erscheinen zwecks Ersattung einer Verlustanzeige bei der örtlich zuständigen Pass- oder Personalausweisbehörde. Diese hat dann unverzüglich die örtlich zuständige Polizeidienststelle über jeden Verlust des Dokumentes zu unterrichten.
-ggfs. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde veranlassen oder über die Sperrhotline sperren lassen
-bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich (wurde mit der Transport-PIN und der PUK durch die Bundesdruckerei gesendet)
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
- Sie haben Ihren Personalausweis verloren und dies entsprechend gemeldet.
Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen zur Beantragung persönlich erscheinen.
Personalausweise für unter 16-Jährige sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständiniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: Reisepass
- falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
-wenn vorhanden Verlustanzeige Polizei
-amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Kinderreisepass), wenn vorhanden
-ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
-gegebenfalls aktuelle Geburtsurkunde oder aktuelle Abschrift einer Eheurkunde
-bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständinserklärung der Erziehungsberechtigten, bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Gebühr: 37,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Gebühr: 22,80 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 10,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlFür den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr: 13,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Gebühr: 6,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 15,00 EURVorkasse: jahttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlGebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse, wenn der Antragsteller 16 Jahre oder älter ist.
Gebühr: gebührenfreihttps://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.htmlEine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
-für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 €
-für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren 37,00 €
-13,00 € Aufschlag bei nichzuständiger Behörde
-10,00 € für den vorläufigen Personalausweis
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Geltungsdauer: 6 JahreGeltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
Geltungsdauer: 10 JahreGeltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.
Gültigkeit: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Gültigkeit: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Produktionsdauer der Bundesdruckerei, sie beträgt durchschnittlich 3 Wochen.
§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
Sollte der Ausweis später wieder aufgefunden werden, muss dies unbedingt beim Bürgeramt gemeldet werden und ggfs. die ausgeschaltete Online-Ausweisfunktion wieder eingeschaltet werden (letzteres allerdings nur dann, wenn bisher kein neuer Personalausweis beantragt wurde).
Es gibt Länder, die die Rücknahme von Sachfahndungseinträgen (bspw. bei Wiederauffinden des Ausweisdokumentes) in der Regel nicht akzeptieren. Dort bleibt selbst ein wiedergefundenes Ausweisdokument weiterhin gesperrt. Eine Gewährleistung, dass wiedergefundene Identitätsdokumente außerhalb Deutschlands uneingeschränkt weiterverwendet werden können, kann nicht gegeben werden. Es wird daher angeregt, im Falle von Auslandsreisen keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, zu benutzen und stattdessen ein neues Ausweisdokument zu beantragen.
- Informationen zum Personalausweis auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
25.06.2025
Ihre zuständige Stelle:
Gemeinde Morbach - 2.2 Bürgerbüro
Wichtige Hinweise zur Online-Terminvereinbarung für das Bürgerbüro der Gemeinde Morbach
Ohne Wartezeit am Telefon und rund um die Uhr können im Bürgerbüro, d.h. Einwohnermeldeamt und Zulassungsstelle in der Gemeinde Morbach, Termine auch über die Webseite www.morbach.de gebucht werden.
Aufgrund der Entwicklung in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde der Einlass in die Gemeindeverwaltung nur noch mit Termin gewährt. Dieses Verfahren wird bis auf Weiteres so beibehalten. Da viele Bürgerinnen und Bürger telefonisch versuchen, einen Termin zu vereinbaren, ist die Erreichbarkeit eingeschränkt. Um eine zusätzliche Terminbuchung ohne Wartezeit und rund um die Uhr zu ermöglichen, hat die Verwaltung die Terminbuchung per Online-Anmeldung eingeführt. Die telefonische Terminvereinbarung bleibt natürlich weiterhin möglich von montags bis freitags jeweils vormittags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefon-Nummer 06533/71203.
Sie finden den Link zur Online-Terminbuchung auf dieser Seite direkt unter der Kurzanleitung
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