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Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Das Infektionsschutzgesetz schreibt in Paragraph 42 „Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote“ für Personal in lebensmittelverarbeitenden Betrieben gewisse gesundheitliche Anforderungen vor, da manche Krankheitserreger auf Lebensmittel übergehen und so auf andere Menschen übertragen werden können.

Folgende Personen dürfen nicht beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen im Umgang mit Lebensmitteln beschäftigt werden:

  • Personen, die an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, Arten von infektiöser Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E leiden oder bei denen der Verdacht auf eine derartige Erkrankung besteht
  • Personen, die infizierte Wunden oder Hautkrankheiten haben, deren Erreger über Lebensmittel übertragbar sind
  • Personen, die folgende Krankheitserreger ausscheiden:
    o Shigellen
    o Salmonellen
    o enterohämorrhagische Escherichia coli
    o Choleravibrionen

Folgende Lebensmittel gelten als Lebensmittel im Sinne des Infektionsschutzgesetzes:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Produkte aus Milchprodukten
  • Fische, Krebse, Weichtiere sowie Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder nicht durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, emulgierte Saucen und Nahrungshefen

Hinweis: Sofern Maßnahmen ergriffen werden, die die Übertragung der Krankheiten auf die Lebensmittel verhindern, kann das Gesundheitsamt Ausnahmen von diesen Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten zulassen.
Sobald bei Ihnen der Verdacht auf eine der oben genannten Krankheiten besteht, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.

Belehrung und Bescheinigung

Für den Umgang mit Lebensmitteln ist eine Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit

„Gesundheit – im Sinne des Wohlbefindens von Körper, Geist und Seele- ist das höchste Gut des Menschen.“ Einrichtungen und Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit und ihrer bestmöglichen Wiederherstellung (Prävention) sollen maßgeblich dazu beitragen. Deshalb ist Prävention auf unterschiedlichen Ebenen  ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes:  

Diese Maßnahmen sollen das Auftreten einer Erkrankung oder anderer gesundheitlicher Störungen  verhindern,  durch Früherkennung und geeignete Behandlungsschritte die Entstehung einer Erkrankung möglichst frühzeitig  erkennen und durch Behandlung den Verlauf günstig  beeinflussen oder, bei bereits erkrankten Menschen, Rückfälle und Entwicklungen zu einer chronischen Krankheit verhindern.

Der öffentliche Gesundheitsdienst hat hier verschiedene Aufgaben oder hält Angebote vor. Beispiele hierfür sind die Förderung der Kindergesundheit, Verhütung und  Bekämpfung von übertragbaren Erkrankungen, Impfungen, Beratung und Betreuung bei psychischen Erkrankungen und Behinderungen oder die Trinkwasserüberwachung.

Kurfürstenstraße 67
54516 Wittlich
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06571 14-2451
06571 14-2503


TAG DES GESUNDHEITSAMTES: GESUNDHEITSVORSORGE ZUM MITMACHEN

Am Donnerstag, den 19.März 2026, lädt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zum "Tag des Gesundheitsamtes" nach Wittlich ein. Unter dem Motto "Öffentliche Gesundheit - persönlich erleben" können Besucherinnen und Besucher von

 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 

im Gesundheitsamt (Kurfürstenstr. 67) Informationen, Beratung und Mitmachangebote rund um Prävention und Gesundheitsvorsorge nutzen.

Auf dem Programm stehen unter anderem Gesundheits-Checks (z.B. Blutdruckmessungen, Blutzuckermessungen, Seh- und Hörtests), praktische Aktionen wie Herz-Lungen-Wiederbelebung sowie Themenbereiche von Ernährung und Hygiene bis hin zu psychischer Gesundheit und Infektionsschutz.

flyer-gesundheitstag-2026.pdf



FAMULATUR ODER PJ IM RAHMEN DES MEDIZINSTUDIUMS IM ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSDIENST

Starte deine medizinische Laufbahn mit uns und setze ein Zeichen für Gesundheit und Gesellschaft.

Wir freuen uns über dein Interesse!

Anbei unser Flyer mit weiterführenden Informationen für interessierte Studenten.

Informationsflyer für Studenten.pdf



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