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mixins.searchInfo_searchTermNachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Brückenstraße 11
56841 Traben-Trarbach
Bemerkung:
Gebäude: 2
06541 708-0
06541 708-263

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Online Terminvergabe donnerstags auch nach 16.00 Uhr möglich! 

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