Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIm Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Der Antrag erfolgt formlos.
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
56841 Traben-Trarbach
Bemerkung:
Gebäude: 2
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Online Terminvergabe donnerstags auch nach 16.00 Uhr möglich!
Ansprechpartner
Adresse
56841 Traben-Trarbach
Bemerkung:
Gebäude: 2
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Traben-Trarbach:
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Ordnungsamt
Adresse
56841 Traben-Trarbach
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Kontakt
Telefon
Telefon
Webseite
Einheitlicher Ansprechpartner:
Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
56003 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9