Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Verwaltungsgebühr: 15,90 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: 2,10 EURVorkasse: neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlfür Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Verwaltungsgebühr: 15,90 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: 2,10 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Widerspruch
Widerspruch
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle/der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle/der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
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28.02.2024
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Downloads:
SEPA-Mandat.pdf
Vollmacht.pdf
Fahrzeugidentifizierung Formular.pdf
Adresse
54516 Wittlich
Gebäudezugänge
Postfach
Gebäudezugänge
Kontakt
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Bemerkung:
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de