Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermFreiwillige Statusklärung beantragen

Freiwillige Statusklärung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sind Sie als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer tätig, aber müssen sich in Ihrem Auftragsverhältnis wie eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer behandeln lassen, dann sind Sie unter Umständen abhängig beschäftigt beziehungsweise scheinselbstständig. In diesem Fall unterliegen Sie der Sozialversicherungspflicht.

Sind Sie oder Ihre Auftraggebenden unsicher, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit handelt, können Sie bei der sogenannten Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen lassen.

Mit dem Statusfeststellungsverfahren erhalten Sie Rechtssicherheit, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Den Antrag auf Statusfeststellung können Sie sowohl als Auftragnehmerin oder Auftragnehmer als auch als Auftraggeberin oder Auftraggeber stellen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

Alle Informationen anzeigen