Hundehaltung anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzJeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.
Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,
- bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt
Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier
- in Trier gibt es keine Transponder, sondern die Hundesteuermarke
Anmeldung/Ummeldung
- erfolgt online, telefonisch oder persönlich
- ein Formular steht zum download unter www.trier.de bereit
- Ummeldung kann auch gleichzeitig mit Meldung der neuen Adresse im Bürgeramt erfolgen