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Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Amt für Schulverwaltung und Sport - Schulen

Sichelstr. 8
54290 Trier
115
+49 651 718-4100

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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