Fischereischein Ausstellung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten
- es gibt kein Antragsformular (formlos)
Verlängerung
- erfolgt auf formlosen Antrag
- eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der bisherige Fischereischein noch nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist
- wird der Fischereischein nicht im direkten Anschluss verlängert, ist eine Neubeantragung erforderlich
- wurde der Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt, kann keine Verlängerung erfolgen
- in diesem Fall ist eine Erstaustellung notwendig
Gültigkeit
- kann für 1 oder für 5 Jahre ausgestellt werden
- der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt