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mixins.searchInfo_searchTermWohnsitz abmelden der Nebenwohnung

Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier

Abmeldung

  • erfolgt online
  • formlos schriftlich
    • das Formular Nebenwohnung Abmeldung steht unter www.trier.de zum download bereit
      • dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeramt gesendet werden

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Postanschrift 3470
54224 Trier
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag 10:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Donnerstag 10:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Zur Online-Terminvereinbarung
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