Übernachtungssteuer
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEinige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier
Die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz entscheiden in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Tourismusabgabe Gebrauch machen.
Beherbergungsteuer
- besteuert wird der Aufwand des Beherbergungsgastes für eine entgeltliche Übernachtungsmöglichkeit in einem Beherbergungsbetrieb in der Stadt Trier
- ab der achten zusammenhängenden Übernachtung entfällt die Steuerpflicht
Informationen
- siehe unter www.trier.de