Hausmüll Entsorgung
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Anmeldung und Abmeldung Mülltonne
- Privathaushalte und Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet jedes Wohn- bzw. Gewerbeobjekt durch die Nutzung von Mülltonnenbehältern an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.
- jegliche Änderungen u.a. Behälteränderungen (z.B. Behältergröße), Ab- und Anmelden einzelner Behälter oder weiterer Behälter sowie Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks sind mitzuteilen
Ausgabestellen
- Ausgabestellen für Wertstoffsäcke siehe unter gelbe Säcke
- Verkaufsstellen für für amtliche Müllsäcke siehe unter amtliche Abfallsäcke