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mixins.searchInfo_searchTermWohnsitz Abmeldung

Wohnsitz Abmeldung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

Postanschrift 3470
54224 Trier
Viehmarktplatz 20
54290 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag 10:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

Je nach  Anliegen ist die Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

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