Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier
Straßen der Stadt Trier
- sind in Reinigungsklassen aufgeteilt
- je nach Klasse gelten unterschiedliche Hebesätze
- von der Reinigung ausgenommen sind
- Alt-Tarforst
- Filsch
- Irsch
- Kernscheid
- Pfalzel
- Ruwer
- Zewen
Grundlage
- Straßenreinigungssatzung der Stadt Trier
Straßenverschmutzung
- Meldungen oder Anfragen zur Reinigung können telefonisch erfolgen
Leerung der Papierkörbe / Abfallbehälter
- in der Fußgängerzone täglich bis zu fünf mal
- im inneren Alleenbereich täglich
- außerhalb des Alleenbereiches entsprechend der Reinigungsklasse (siehe Satzung)
- in den Vororten, die nicht an die Straßenreinigung angeschlossen sind einmal in der Woche