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mixins.searchInfo_searchTermStraßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Trier

Straßen der Stadt Trier

  • sind in Reinigungsklassen aufgeteilt
  • je nach Klasse gelten unterschiedliche Hebesätze
  • von der Reinigung ausgenommen sind
    • Alt-Tarforst
    • Filsch
    • Irsch
    • Kernscheid
    • Pfalzel
    • Ruwer
    • Zewen

Grundlage

Straßenverschmutzung

  • Meldungen oder Anfragen zur Reinigung können telefonisch erfolgen

Leerung der Papierkörbe / Abfallbehälter

  • in der Fußgängerzone täglich bis zu fünf mal
  • im inneren Alleenbereich täglich
  • außerhalb des Alleenbereiches entsprechend der Reinigungsklasse (siehe Satzung)
    • in den Vororten, die nicht an die Straßenreinigung angeschlossen sind einmal in der Woche

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Stadtreinigung und Winterdienst

Am Grüneberg 90
54294 Trier
115
+49 651 718-4100

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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