Bewohnerparkausweis Verlängerung
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzIhren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
- die Verlängerung kann 14 Tage vor Ablauf beantragt werden
- auch abgelaufene Ausweise werden verlängert
- Neuausstellungen gelten nur für Erstanträge
- Informationen zu Bewohnerparkzonen siehe unter www.trier.de
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Beantragung
- schriftlich mittels Vordruck
- Online
- ist nur möglich wenn Zugangsdaten vorhanden sind
- diese können per Mail an bewohnerparken@trier.de oder über das Kontaktformular angefordert werden
- der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken
- ist nur möglich wenn Zugangsdaten vorhanden sind
- eine Verlängerung ist für den Zeitraum von 6 Monaten oder 12 Monaten möglich
Wichtig
- ist der Antragsteller nicht der Halter des Fahrzeugs, ist eine schriftliche Bestätigung über das alleinige Nutzungsrecht vom Fahrzeughalter erforderlich
Gültigkeit
- die Gültigkeitsdauer des neuen Parkausweises schließt unmittelbar an den Ablauf der Gültigkeit des alten an
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
- Zuständigkeit liegt beim Bürgeramt
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
- der Bürger ist mit Hauptwohnsitz dort gemeldet
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
- bisheriger Bewohnerparkausweis ist nicht vorzulegen
- Meldebestätigung ist nicht erforderlich
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- 200,00 Euro für 12 Monate
- 100,00 Euro für 6 Monate
Zahlungsart
- als Vorauszahlung
- bei online-Beantragung kann ausschließlich per Paypal gezahlt werden
- mittels Vordruck: nach Eingang des Antrags wird die Rechnung postalisch zugesandt
- per digitaler Antrag 2 - 4 Werktage
- per Antrag postalisch 2 - 4 Wochen
Ihre zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken
Postanschrift
54224 Trier
Adresse
54290 Trier
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 07:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:30 Uhr
Je nach Anliegen ist die Vorsprache grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich