Familienerholung und Familienfreizeiten – Förderung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzUrlaub und Erholung sind ein Grundbedürfnis, das gerade für Eltern und Kinder besondere Relevanz hat.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt insbesondere Mehr-Kinder-Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen durch Individualzuschüsse bei der Finanzierung von gemeinsamen Ferien in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger oder in familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Der Zuschuss ist einkommensabhängig, d.h. das Familieneinkommen darf eine von der Größe der Familie abhängige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben. Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte von mindestens 5 und höchstens 21 Tage.
Der allgemeine Zuschuss beträgt
- 25,00 € pro Tag und Kind
- 30,00 € für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung
- Eltern mit besonders niedrigem Einkommen erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 10,00 € pro Tag und Elternteil.