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mixins.searchInfo_searchTermGenehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?

Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind.

Vor diesem Hintergrund muss die immissionsschutzrechtliche Behörde diese Änderungen überprüfen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.

Ihre zuständige Stelle:

Landesamt für Geologie und Bergbau

Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
50,52,53
67
Postanschrift 10 02 55
55133 Mainz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Parkplatz: Anzahl: , Gebühren nein
50,52,53
67
06131 9254-0
06131 9254-123
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