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mixins.searchInfo_searchTermWohnsitz Abmeldung

Wohnsitz Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste

Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06591 13-0
06591 13-9000
Alle Informationen anzeigen