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mixins.searchInfo_searchTermJagdschein erstmalig beantragen

Jagdschein erstmalig beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Jagd- und Fischereiwesen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 25
54550 Daun
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06592 933-0
06592 933-6284
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