Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Besuch einer Schule ist Pflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Rheinland-Pfalz leben. In der Regel ist die Schule für die Dauer von 12 Jahren zu besuchen.Hiervon gibt es gesetzlich festgeschriebene Ausnahmen. In besonders beschränkten Ausnahmefällen kann darüber hinaus eine Befreiung von der allgemeinen Pflicht zum Schulbesuch bestätigt oder ausgesprochen werden.
Wird eine Befreiung von der Schulpflicht über die im Mutterschutzgesetz festgelegten Fristen hinaus gewünscht, ist ein entsprechender Antrag, ggf. unter Beifügung weiterer Unterlagen zu stellen. Im Anschluss wird über die Ausdehnung der Befreiung entschieden.
Wird eine Befreiung von der Schulpflicht gewünscht, weil die Schülerin oder der Schüler anderweitig (z. B. im Ausland) hinreichend ausgebildet ist, ist ein Antrag unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu stellen. Nach Zugang der vollständigen Unterlagen wird geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Keine Behördenleistungen sind erforderlich bei den durch das Schulgesetz festgelegten Befreiungstatbeständen.
Sofern eine Befreiung von der Schulpflicht über die im Mutterschutzgesetz festgelegten Fristen hinaus gewünscht wird, wenden Sie sich an die Schulleiterin oder den Schulleiter ihrer Schule oder der Schule Ihrer Tochter.
Sofern eine Befreiung von der Schulpflicht aufgrund hinreichender anderweitiger Ausbildung gewünscht wird, wenden sich an die Schulabteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD):
Vom Schulbesuch befreit sind
Schülerinnen vor und nach der Entbindung für den nach dem Mutterschutzgesetz bestimmten Zeitraum. Schwangere Schülerinnen sollen der Schule die Schwangerschaft anzeigen.
Die Befreiung vom Schulbesuch kann auf Antrag bei der Schulleitung über die Mutterschutzfristen hinaus bis zu 4 Monaten vor der Entbindung und bis zu 3 Monaten nach der Entbindung ausgedehnt werden.
Vom Schulbesuch ferner befreit sind
- Schülerinnen und Schüler, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und kein neues Berufsausbildungsverhältnis begründen.
- Schülerinnen und Schüler, die die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II erfolgreich abgeschlossen haben und kein Berufsausbildungsverhältnis begründen.
- Schülerinnen und Schüler, die das 10. Schuljahr einer Realschule plus, Integrierten Gesamtschule oder eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen haben und kein Berufsausbildungsverhältnis begründen.
In diesen Fällen müssen keine Behördenleistungen in Anspruch genommen werden. Die Befreiung ist gesetzlich festgeschrieben.
Vom Schulbesuch befreit sind auch
Schülerinnen und Schüler, die anderweitig hinreichend ausgebildet sind. Die Feststellung, ob eine anderweitig hinreichende Ausbildung vorliegt, trifft die Schulbehörde.
Welche Unterlagen einzureichen sind, erfragen Sie bitte bei der Schule oder der Schulbehörde.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
08.12.2020
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Grundschule Lissendorf
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGS Lissendorf
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54587 Lissendorf
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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
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54290 Trier
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54203 Trier
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Berufsbildende Schule Vulkaneifel
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54568 Gerolstein
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Private staatl. genehmigte Fachschule für Altenpflege
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54550 Daun
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Grundschule Stadtkyll
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54589 Stadtkyll
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Grundschule Gerolstein
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54568 Gerolstein
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Grundschule Wallenborn
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54570 Wallenborn
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Grundschule Hillesheim
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54576 Hillesheim
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Grundschule Birresborn
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54574 Birresborn
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Grundschule Daun
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54550 Daun
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Grundschule Dockweiler
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54552 Dockweiler
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Grundschule Üdersdorf
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54552 Üdersdorf
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Grundschule Üxheim
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54579 Üxheim
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Grundschule Uersfeld
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56767 Uersfeld
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Grundschule Mehren
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54552 Mehren
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Grundschule Neroth
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Augustiner-Realschule plus
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54576 Hillesheim
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Drei-Maare-Realschule plus Daun mit FOS
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54550 Daun
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Grund- und Realschule plus St. Martin Kelberg
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53539 Kelberg
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Grund- und Realschule plus Jünkerath Graf-Salentin-Schule
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54584 Jünkerath
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Schule am Pulvermaar Grundschule und Integrative Realschule plus
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Grund- und Realschule plus Gerolstein
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54568 Gerolstein
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Hubertus-Rader-Förderzentrum FöZ Förderschule
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54568 Gerolstein
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St. Laurentius-Schule FöZ Förderschule
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54550 Daun
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Geschwister-Scholl-Gymnasium
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54550 Daun
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Thomas-Morus-Gymnasium
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54550 Daun
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St.-Matthias-Gymnasium
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54568 Gerolstein