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mixins.searchInfo_searchTermSondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06591 13-0
06591 13-9000
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