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mixins.searchInfo_searchTermDie Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06591 13-0
06591 13-9000
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