Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIst ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.
Die Ummeldung eines Fahrzeugs und das neue Kennzeichen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Sie müssen sich bereits an Ihrem neuen Wohnsitz / Unternehmenssitz angemeldet haben.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
18.02.2020
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
54568 Gerolstein
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Ansprechpartner
Besucheranschrift
54584 Jünkerath
Telefon
Fax
Webseite
Zuständig für:
- Gerolstein:
- Adresse auf Personalausweis ändern lassen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung
- Express-Reisepass beantragen
- Fahrzeugkennzeichen erhalten
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren
- Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen zuteilen
- Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Nebenwohnung anmelden
- Online-Terminvergabe
- Personalausweis beantragen
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Statusabfrage
- Reisepass beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz ändern
Besucheranschrift
54584 Jünkerath
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Kreisverwaltung Vulkaneifel
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Adresse
54550 Daun
Postanschrift
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