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Schulbuchausleihe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

Spezielle Hinweise für Landkreis Vulkaneifel

Seit dem Schuljahr 2010/2011 können Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz an der Schulbuchausleihe in unentgeltlicher (kostenloser) und entgeltlicher Form teilnehmen.

Dies ist auch ab sofort online möglich! 

Im Landkreis Vulkaneifel bieten folgende Schulen (in Trägerschaft des Landkreises) die Möglichkeit der Teilnahme an der Schulbuchausleihe an:

  • Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun
  • Thomas-Morus-Gymnasium Daun
  • St. Matthias-Gymnasium Gerolstein
  • Drei-Maare-Realschule plus Daun mit Fachoberschule
  • Berufsbildenden Schule Gerolstein (nur die Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme die des Berufsvorbereitungsjahres)

Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen besteht auf Antrag die Möglichkeit zur Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe; werden die Einkommensgrenzen überschritten, ist die Ausleihe gegen Entgelt möglich.

Die Einkommensgrenze beträgt bei minderjährigen Schüler/innen, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, bei

  • einem Kind 26.500,- €
  • zwei Kindern 30.250,- €
  • drei Kindern 34.000,- €
  • vier Kindern 37.750,- €
  • zzgl. 3.750,- € für jedes weitere Kind.

Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

  • einem Kind 22.750,- €
  • zwei Kindern 26.500,- €
  • drei Kindern 30.250,- €
  • vier Kindern 34.000,- €
  • zzgl. 3.750,- € für jedes weitere Kind.

Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gilt als maßgebliches Einkommen das Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile, in deren Haushalt die Schülerin oder der Schüler lebt oder zuletzt gelebt hat.

Hinweise:

Im Falle der unentgeltlichen Schulbuchausleihe bitten wir, den Antrag vollständig, das heißt mit den entsprechenden Einkommensnachweisen (welche dies sind können Sie dem Antrag auf Lehrmittelfreiheit entnehmen) bis zum 15.03. eines jeden Jahres an die Kreisverwaltung Vulkaneifel zu senden. Anträge die nach dem v. g. Termin eingehen, werden generell nicht mehr für das neue Schuljahr berücksichtigt.

Für den Fall, dass Sie sich zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr anmelden möchten, bitten wir Sie, sich ein Benutzerkonto auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur anzulegen. Hierzu erhalten Sie im Vorfeld von der jeweiligen Schule eine persönliche Schülerkennung.

Im Anschluss daran haben Sie dann die Möglichkeit, sich verbindlich zur Ausleihe gegen Gebühr anzumelden.

Die Termine für die Ausgabe der Schulbücher können Sie sowohl dem Abholschein als auch der örtlichen Presse entnehmen.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein

Seit dem Schuljahr 2010/2011 können Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz an der Schulbuchausleihe in 

  • unentgeltlicher (kostenloser) Form - Online-Antrag hier
    oder
  • entgeltlicher Form teilnehmen. 

Folgende Schulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Gerolstein bieten die Möglichkeit zur Schulbuchausleihe:

  • Grundschule Neroth
  • Grundschule Gerolstein
  • Grundschule Birresborn
  • Grundschule Hillesheim
  • Grundschule Üxheim
  • Grundschule Lissendorf
  • Grundschule Stadtkyll
  • Grund- und Realschule plus Gerolstein
  • Augustiner Realschule plus Hillesheim
  • Grund- und Realschule plus Jünkerath


Einkommensvoraussetzungen

Bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen besteht auf Antrag die Möglichkeit, an der unentgeltlichen Ausleihe teilzunehmen. Werden die Einkommensgrenzen überschritten, ist die Ausleihe gegen Entgelt möglich.

Einkommensgrenzen bei minderjährigen Schüler:innen, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern oder eines Elternteils leben, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt:

  • einem Kind 26.500 €
  • zwei Kindern 30.250 €
  • drei Kindern 34.000 €
  • vier Kindern 37.750 €
  • zzgl. 3.750 € für jedes weitere Kind

Einkommensgrenzen bei minderjährigen Schüler:innen, die im Haushalt nur eines sorgeberechtigten Elternteils leben:

  • einem Kind 22.750 €
  • zwei Kindern 26.500 €
  • drei Kindern 30.250 €
  • vier Kindern 34.000 €
  • zzgl. 3.750 € für jedes weitere Kind.

Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gilt als maßgebliches Einkommen das Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile, in deren Haushalt die Schülerin oder der Schüler lebt oder zuletzt gelebt hat.


Im Falle der unentgeltlichen Schulbuchausleihe bitten wir, den Online-Antrag vollständig, das heißt mit den entsprechenden Einkommensnachweisen (welche dies sind, können Sie dem Antrag auf Lehrmittelfreiheit entnehmen) bis zum 15.03. eines jeden Jahres an die Verbandsgemeinde Gerolstein zu senden. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, werden nicht mehr für das neue Schuljahr berücksichtigt. Das Antragsformular erhalten Sie auch in den Schulen und auf der Internetseite des Ministeriums als Download.

Für den Fall, dass Sie sich zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr anmelden möchten, bitten wir Sie, sich ein Benutzerkonto auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur anzulegen. Hierzu erhalten Sie im Vorfeld von der jeweiligen Schule eine persönliche Schülerkennung.

Im Anschluss daran haben Sie dann die Möglichkeit, sich verbindlich zur Ausleihe gegen Gebühr anzumelden.

Die Termine für die Ausgabe der Schulbücher können Sie sowohl dem Abholschein als auch den regionalen Medien und dem Mitteilungsblatt "Gerolstein aktuell" entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Kyllweg 1
54568 Gerolstein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06591 13-0
06591 13-9000

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