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Lohnsteuer anmelden und bezahlen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Arbeitgeber müssen Sie bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer für Ihre Arbeitnehmer einbehalten und an das Betriebsstättenfinanzamt abführen. Die Höhe der Lohnsteuer hängt insbesondere von den ELStAM ab. ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Das sind diejenigen individuellen Besteuerungsmerkmale, die Sie als Arbeitgeber zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen und die Ihnen von der Finanzverwaltung elektronisch zum Datenabruf bereitgestellt werden Diese ELStAM sind:

  • die Steuerklasse
  • die Zahl der Kinderfreibeträge,
  • das so genannte Religionsmerkmal, mit dem die Mitgliedschaft zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft bescheinigt wird,
  • und etwaige steuerliche Freibeträge.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Finanzamt Wittlich

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Wittlich umfasst das Gebiet der Landkreise Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel.

Aufgaben, die für das Finanzamt Wittlich von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Trier),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Trier),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Trier),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Trier),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich
+49 6571 9536-0
+49 6571 9536-13400
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