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mixins.searchInfo_searchTermHundehaltung Abmeldung

Hundehaltung Abmeldung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden, wenn:

• der Hund gestorben ist.
• Sie den Hund an jemand anderen abgegeben haben.
• Sie den Hund ins Tierheim abgegeben haben.
• Ihnen der Hund entlaufen ist und Sie davon ausgehen, dass er nicht mehr zurückkommt.

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Bürgerbüro

Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02641 87-100
02641 87-125

Bürgerbüro Bad Neuenahr

Montag, Mittwoch, Freitag: 07.30 - 12.00
Dienstag: 07.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 18.00 Uhr

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