Straßenschäden/Gehwegschäden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Montag – Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
Hinweis: Der Zutritt zur Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Spontanbesuche ohne vorherige Anmeldung sind nicht möglich.