Schulzeugnis ausstellen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSchulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Zeugnisse werden zu den in den Schulordnungen vorgesehenen Zeitpunkten, in der Regel zum Ende des Schuhalbjahres und des Schuljahres, von den Schulen erstellt und den Schülerinnen und Schülern ausgegeben.
Die Zeugnisausgabe erfolgt zu den vorgesehenen Terminen; eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Abgangszeugnisse werden immer dann erteilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Schule zum regulären Zeitpunkt ohne Abschluss oder vorzeitig (z. B. wegen eines Wohnsitzwechsels) verlässt. Ein Antrag auf Erstellung eines Abgangszeugnisses ist auch dann nicht notwendig, da alle vom Schulbesuch abgemeldeten Schülerinnen und Schüler automatisch ein Abgangszeugnis erhalten.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
18.12.2020
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Berufsbildende Schule Zweibrücken Ignaz-Roth-Schule
BBS Zweibrücken
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66482 Zweibrücken
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Webseite
Helmholtz-Gymnasium Zweibrücken
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66482 Zweibrücken
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Telefon
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Hofenfels-Gymnasium Zweibrücken
Adresse
66482 Zweibrücken
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Telefon
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Webseite
Burggymnasium Kaiserslautern
Adresse
67659 Kaiserslautern