Denkmalverzeichnis Auskunft erhalten
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEine der zentralen Aufgabe der Denkmalfachbehörde / Direktion Landesdenkmalpflege ist es, die Ergebnisse und Erkenntnisse der Erfassung und Erforschung der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies erfolgt durch die
Recherche in der Denkmaldatenbank zum Objekt, ggf. Aktenrecherche zum angefragten Objekt sowie die Weiterleitung komplexer und fachlicher Fragen an die zuständigen wissenschaftlichen Bearbeiter oder die Fachbereichsleitung.
- Eingang einer Anfrage bei der Geschäftsstelle Inventarisation mit der Bitte um Auskunft zum Denkmalstatus und des Schutzumfangs per Anruf, Mail oder Brief
- Überprüfen der Adressdaten, falls notwendig weitere Recherche im Geoportal
- Recherche in der Denkmaldatenbank
- Aktenrecherche zum angefragten Objekt
- Recherchieren von Unterlagen aus Denkmalliste in Papierform
- evtl. Infos aus entsprechender Denkmaltopographie
- Recherchieren der digitalen Karte aus Datensatz und Beilage zum Prüffall (sofern vorhanden)
- auf Grundlage der Ergebnisse Beantwortung der Anfrage oder
- bei komplexen und fachlichen Fragen weiterleiten an die zuständigen wissenschaftlichen Bearbeiter oder die Fachbereichsleitung
- Geschäftsstelle Inventarisation
- Angesiedelt beim Fachbereich Inventarisation der Direktion Landesdenkmalpflege (Denkmalfachbehörde)
Das Objekt sollte gemäß dem Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal geschützt sein.
Dazu kann die aktuelle Denkmalliste als allgemein öffentlich zugängliches Denkmalverzeichnis über die Homepage der Direktion Landesdenkmalpflege abgerufen und eingesehen werden.
Die Denkmalliste ist das Verzeichnis aller Kulturdenkmäler des Landes.
Als Kurzinformation enthält sie nur knappe Angaben.
Die Liste wird laufend aktualisiert und um die neu erfassten Denkmäler ergänzt.
- Korrekte Angaben zu Ort und Adresse des angefragten Objektes.
Es fallen keine Gebühren an
Es sind keine Fristen zu beachten.
Ja nach Umfang des Klärungsbedarfs der Anfrage kann die Bearbeitung 1-4 Arbeitstage bzw. bis zu 14 Tage umfassen.
Empfindliche und persönliche Daten die dem Datenschutz unterliegen können im Zusammenhang mit einer solchen Anfrage nicht weitergegeben werden.
Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde der zuständigen Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Ihre zuständige Stelle:
00.00.KVMZ.02.21.01.08 Denkmalpflege
Postanschrift
55218 Ingelheim am Rhein
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Telefonanschluss der Zentrale
Fax
Zentralfax
Webseite
Landkreis Mainz-Bingen online
Öffnungszeiten
Allgemeine Bauverwaltung, Bauaufsicht und Bauförderung
Dienstag und Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Hinweis: Damit eine persönliche Betreuung der Bauantragsteller möglich ist, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Ansprechpartner
Adresse
55218 Ingelheim
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Abteilung
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55218 Ingelheim