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Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Bauen und Umwelt (Abt. 6)

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06341 940-0
06341 940-500

Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Für unsere Baubezirksleiter gelten folgende Erreichbarkeitszeiten:

Dienstag:      08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

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