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mixins.searchInfo_searchTermVerpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben

Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

Spezielle Hinweise für Landkreis Donnersbergkreis

Hier sind die ergänzenden Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:

Eine Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde ist aktuell unbedingt erforderlich.

Um evtl. Wartezeiten zu vermeiden ist es zu empfehlen, den im Formularbereich zur Verfügung gestellten Vordruck ("Erfassungsbogen")

vollständig und gut leserlich ausgefüllt zusammen mit aktuellen Einkommensnachweise vorab per Mail (abh@donnersberg.de) 

oder Post zu übersenden und bei Ihrer Vorsprache im Original mitzubringen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 4 Soziales und Ausländerbehörde

Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Bemerkung:
Gebäude: Kreishaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06352 710-0
06352 710-232

Ausländerbehörde  (Persönliche Vorsprachen derzeit nur mit Termin möglich!)

Telefonzeiten aktuell: 

Mo - Mi 08:00 - 12:30 Uhr
Do 08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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