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mixins.searchInfo_searchTermSchornsteinfeger

Schornsteinfeger

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen (Eigentumswohnungen) sind verpflichtet, die Reinigung und Überprüfung ihrer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie weitere vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. Der Nachweis durchgeführten Arbeiten erfolgt durch vorgeschreibene Formblätter, die vom Eigentümer dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auszuhändigen sind, es sei denn, dass dieser die Arbeiten selbst ausgeführt hat.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 32 - 4. Ordnungsangelegenheiten, untere Abfallbehörde

Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
02631 803-0
02631 80393-222
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