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mixins.searchInfo_searchTermKfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung

Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern geeignete Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.

Sie können von der Gurtanlegepflicht im Ausnahmewege befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
  • wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Sie können von der Schutzhelmtragepflicht im Ausnahmewege befreit werden,

  • wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Cochem-Zell

Informationen rund um die Befreiung von der Helmpflicht

Ärztliches Attest

Aus dem ärztlichen Attest muss sich ergeben, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen können und daher von der Helmpflicht befreit werden müssen. Zudem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).

Eigene Angaben

Außerdem sind Angaben erforderlich, welche Fahrtanlässe mit einem Motorrad vorliegen, welche Fahrleistungen dabei im Jahr oder monatlich zurückgelegt wird (ungefähre Angaben) und welche Straßen benutzt werden (Stadtverkehr, Landstra0en, Autobahn)

Darüber hinaus sollten Angaben gemacht werden, ob noch andere Fahrzeuge wie bspw. PKW zur Verfügung stehen.

Vorsprache: Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.



Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Cochem-Zell - Kreis Cochem-Zell

Der Landkreis Cochem-Zell mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell umfasst die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell (Mosel).

Brückenstr. 2
56812 Cochem
Bemerkung:
Jobcenter
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Endertplatz 2
56812 Cochem
Bemerkung:
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Vor den Birken 6
56814 Faid
Bemerkung:
Kreiswerke Cochem-Zell
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02671 61-115
02671 61-111

Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:30 Uhr

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