Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern geeignete Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Sie können von der Schutzhelmtragepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Informationen rund um die Befreiung von der Helmpflicht
Ärztliches Attest
Aus dem ärztlichen Attest muss sich ergeben, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen können und daher von der Helmpflicht befreit werden müssen. Zudem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).
Eigene Angaben
Außerdem sind Angaben erforderlich, welche Fahrtanlässe mit einem Motorrad vorliegen, welche Fahrleistungen dabei im Jahr oder monatlich zurückgelegt wird (ungefähre Angaben) und welche Straßen benutzt werden (Stadtverkehr, Landstra0en, Autobahn)
Darüber hinaus sollten Angaben gemacht werden, ob noch andere Fahrzeuge wie bspw. PKW zur Verfügung stehen.
Vorsprache: Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.