Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.
Die Beantragung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
- für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung
Eine weitere Voraussetzung ist das einfache polizeiliche Führungszeugnis.
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Sehtest
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
27.11.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
56812 Cochem
Gebäudezugänge
Adresse
56856 Zell (Mosel)
Bemerkung:
Zulassungsaußenstelle Zell
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Telefon
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Fax
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell:
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner
Besucheranschrift
56812 Cochem
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Zuständig für:
- Cochem-Zell:
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
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- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
- Fahrzeugverkauf anzeigen
- Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Ersatz
- Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen
- Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung
- Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz-Kennzeichen: grünes Kennzeichen
- Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
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Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
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Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell