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mixins.searchInfo_searchTermSondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Stadtplanung

Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden
02641 87-281

Montag – Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Hinweis: Der Zutritt zur Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Spontanbesuche ohne vorherige Anmeldung sind nicht möglich.

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