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mixins.searchInfo_searchTermSchülerbeförderung Kostenerstattung beantragen

Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 4.1 - Recht / Kommunalaufsicht

Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
02641 975-0
02641 975-456

Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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