Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermRundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Bürgerbüro

Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02641 87-100
02641 87-125

Bürgerbüro Bad Neuenahr

Montag, Mittwoch, Freitag: 07.30 - 12.00
Dienstag: 07.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 - 18.00 Uhr

Alle Informationen anzeigen