Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die Antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Sofern die Kommune der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz nicht beigetreten ist, stellt sie eigene Behandlungsscheine für eine Kranken- oder zahnärztliche Behandlung aus und rechnet diese auch direkt mit dem Leistungserbringer ab.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen beantragt werden.
Der Antrag muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt (Sozialamt) eingereicht werden. Dies kann zunächst formlos erfolgen. In einigen Landkreisen ist die Aufgabe auf nachgeordnete Dienststellen wie z.B. Verbandsgemeinden übertragen.
Leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
- über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- wegen des Krieges in ihrem Heimatland (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz)
- wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe bzw. besteht ein erhebliches öffentliches Interesse eines vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet
- sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
- eine Duldung gemäß dem Aufenthaltsgesetzes besitzen,
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
- Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
- einen Folgeantrag oder einen Zweitantrag stellen.
Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit Ablauf des Monats, in dem
- die Leistungsvoraussetzung entfällt oder
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat.
- Antrag auf Leistungen
- Gültiges Aufenthaltsdokument (wie z.B. Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung usw.)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Ggfls. weitere, den Antrag begründende Unterlagen wie z.B. ärztl. Atteste o.ä.
Den Umfang der benötigten Unterlagen legt die zuständige Leistungsbehörde aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls fest.
Keine – Die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist gebührenfrei.
Leistungen können erst ab Antragstellung erbracht werden.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Anträge/Formulare erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Leistungsbehörde. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag.
Die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz ist in Rheinland-Pfalz den Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten den Stadtverwaltungen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung übertragen.
Anwendungshinweise zum AsylbLG des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz sind abrufbar unter nachfolgendem Link:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste
Adresse
55566 Bad Sobernheim
Gebäudezugänge
Adresse
55590 Meisenheim
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Adresse
55566 Bad Sobernheim
Telefon
Fax
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Raum
Zuständig für:
- Nahe-Glan:
- Blindenhilfe beantragen
- Bürgergeld beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Tagespflege beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Adresse
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- Bürgergeld beantragen
- Datenschutz
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
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Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 4 - Sozile Hilfe, Grundsicherung und Asyl
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55543 Bad Kreuznach, Stadt
Gebäudezugänge
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